Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
aktuell
Sirenen-Probealarm in Mölln am 20. Dezember
Mölln (pmi) – Neue Sirenen warnen künftig vor Gefahren – Regelmäßige Testläufe im Stadtgebiet Mölln
Im gesamten Stadtgebiet Mölln wurden in den vergangenen Monaten unter der Federführung des Kreises Herzogtum Lauenburg als Untere Katastrophenschutzbehörde mehrere Sirenenanlagen installiert. Ziel ist es, die Bevölkerung künftig schnell und zuverlässig vor Gefahren zu warnen. Die Sirenen sind zentral steuerbar und Teil des bundesweiten Warnsystems.
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit werden die Anlagen regelmäßig getestet:
- Jeden dritten Sonnabend im Monat um 12 Uhr
- Zusätzlich am bundesweiten Warntag (zweiter Donnerstag im September um 11 Uhr)
Sollte eine Sirene während eines Testlaufs nicht funktionieren, kann dies dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Mölln gemeldet werden:
E-Mail: sicherheitundordnung@moelln.de
Telefon: 04542-803126
Warnsignale der Sirenen:
Tonfolge 2: Durchgehender Heulton für 1 Minute = Entwarnung, Ende der Gefahr
Tonfolge 1: Auf- und abschwellender Heulton für 1 Minute = Warnung vor Gefahrenlage
→ In diesem Fall empfiehlt es sich, Radio oder Fernseher einzuschalten oder die Warn-App „NINA“ zu nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.
Verkehrsbehinderungen Geesthacht
Geesthacht (pmi) – Verkehrsbehinderungen auf der B5, Berliner Straße zwischen Kreuzung Ziegenkrug und Waldfriedhof
In der kommenden Woche kommt es wegen Baumfällarbeiten an den bewaldeten Böschungen und Hängen zwischen der Kreuzung Ziegenkrug und dem Geesthachter Waldfriedhof zu Verkehrsbehinderungen. Der Verkehr wird durch eine Ampelanlage geregelt, kurzzeitig kann es auch zu Vollsperrungen kommen. Die Arbeiten sind von Montag 15. Dezember 2025 bis Donnerstag 18. Dezember 2025 außerhalb der Hauptverkehrszeiten geplant. Auch der Geh- und Radweg ist zeitweise betroffen. Die Fällungen sind notwendig geworden, um die Verkehrssicherheit an dieser vielbefahrenen Straße zu gewährleisten.
Weihnachtszeit: Geesthachter Rathaus geschlossen
Das Geesthachter Rathaus (Markt 15) bleibt von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger mögen sich darauf einstellen und dringende Anliegen möglichst noch vor diesem Zeitfenster erledigen. Ab Montag, 5. Januar 2026, ist das Rathaus dann wieder wie gewohnt geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind unter www.geesthacht.de auf der Internetseite der Stadt einsehbar.
Diese Schließzeiten betreffen auch die städtischen Einrichtungen wie das Jugendzentrum „Alter Bahnhof“, das Jugendhaus Düne und den OberstadtTreff. Auch die Stadtbücherei ist an diesen Tagen geschlossen. Nutzende der Stadtbücherei Geesthacht auf die längere Schließzeit über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel einstellen. Diese ist am Montag, 22. Dezember, von 10 bis 14 Uhr und am Dienstag, 23. Dezember, von 10 bis 18.30 Uhr geöffnet, um sich noch mit ausreichend Lesestoff für die Feiertage einzudecken.
Das GeesthachtMuseum (Bergedorfer Straße 28) ist ebenfalls vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Wer kurzfristig auf der Suche nach Weihnachtspräsenten ist, kann in der Geesthachter Tourist-Information (Bergedorfer Straße 28) fündig werden. Diese ist bis einschließlich 23. Dezember 2025 geöffnet und hält viele „kleine Schätze“ mit Geesthacht-Bezug bereit.
Demonstrationen in Geesthacht
Geesthacht (pmi) – Größere Veranstaltungen in der Geesthachter Innenstadt werfen ihre Schatten voraus – und das bedeutet für Verkehrsteilnehmende: Bitte stellen Sie sich in den kommenden Tagen auf umfangreichere Behinderungen ein.
Bereits ab dem heutigen Donnerstag, 11. Dezember 2025, kann die Geesthachter Schillerstraße zwischen den Einmündungen der Straßen Markt und Hafenstraße nur in Fahrtrichtung Bergedorfer Straße befahren werden. Der Grund für diese Einbahnstraßenregelung ist der Geesthachter Weihnachtsmarkt „Weihnachtsgenuss“, der am 11. Dezember um 17 Uhr auf dem Rathausvorplatz eröffnet wird. Die Veranstaltung dauert bis einschließlich Sonntag, 14. Dezember 2025, und die Einbahnstraßenregelung wird bis zum Ende des Weihnachtsmarktes aufrechterhalten.
Für Sonnabend, 13. Dezember 2025, sind dann zudem zwei Veranstaltungen angemeldet worden, aufgrund derer mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist: Um 11 Uhr startet die Demonstration unter dem Motto „Solidarität für Geesthacht! Rettet die Gesundheitsversorgung!“ am Geesthachter Krankenhaus und um 13.30 Uhr eine Kolonnenfahrt zum Thema „Wir bringen eure Augen zum Leuchten“ von der Mercatorstraße beginnend.
Ein Blick aufs Detail:
Die Demonstration beginnt um 11 Uhr in der Fußgängerzone mit einer Kundgebung und von dort ziehen die Teilnehmenden dann durch die Innenstadt – unter anderem entlang der Bergedorfer Straße, zum Knotenpunkt An der Post, weiter über die Berliner Straße Richtung Lauenburg, an der B5 bis zur Rathausstraße, über die Rathausstraße zum Buntenskamp, über den Schüttberg zur Lauenburger Straße, dann über die Lauenburger Straße und Hafenstraße zur Schillerstraße und zurück zur Einkaufsstraße. Der Demonstrationszug wird durch die Polizei begleitet.
Der Konvoi, der aus mehreren weihnachtlich geschmückten und beleuchteten Traktoren mit Anhängern bestehen wird, startet um 13.30 Uhr an der Mercatorstraße und rollt dann über die Straßen Gutenbergstraße, Marksweg, Richtweg, Berliner Straße, Rathausstraße, Markt, Sielstraße, Elbuferstraße, Fährstraße, Fährstieg, Schiffbauerweg, Johannes-Ritter-Straße zur Vamed-Klinik. Dort werden die Fahrzeuge etwa um 14 Uhr erwartet. Anschluss ist dort ein Programm mit Bescherung für die Kinder und ihre Angehörigen geplant.
Gegen 17 Uhr wird sich der Konvoi dann auf die Rückfahrt machen, für die die Fahrzeuge folgende Straßen anfahren werden: Johannes-Ritter-Straße, Schiffbauerweg, Fährstieg, Fährstraße, Elbuferstraße, Sielstraße und Markt. Geplant ist dann ein Zwischenstopp am Weihnachtsmarkt auf dem Rathausvorplatz, ehe der Konvoi gegen 19 Uhr Richtung Schillerstraße, Norderstraße, Richtweg, Marksweg, Gutenbergstraße zur Mercatorstraße weiterfährt.
Unfall in Kreuzungsbereich
Lankau (ots/pmi) – Gestern Nachmittag (24.11.2025), gegen 15.15 Uhr, kam es im Kreuzungsbereich Kalkkuhle der Landesstraße 199 bei Lankau zu einem Verkehrsunfall.
Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr eine 48-jährige Berkenthinerin die L 199 aus Mölln kommend in Fahrtrichtung Kühsen. Im Kreuzungsbereich Kalkkuhle, zum Abzweiger nach Albsfelde, stieß die Fiat-Fahrerin mit einem Pkw Ford Fiesta zusammen. Dessen 76-jährige deutsche Fahrerin fuhr aus Richtung Albsfelde kommend in den Kreuzungsbereich ein, obwohl sie der Fiat-Fahrerin Vorfahrt gewähren hätte müssen.
Die 48-Jährige wurde dabei leicht verletzt und mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die Fiesta-Fahrerin aus dem Ratzeburger Umland blieb unverletzt.
Nach Räumung der Unfallstelle und Bergung der Fahrzeuge konnte der Kreuzungsbereich gegen 17.15 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Einbrecher von Besitzer gestört und vertrieben
Ratzeburg (pmi/ots) – Bereits am vergangenen Freitag (14.11.2025) kam es zu einem versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl in ein Einfamilienhaus in der Lübecker Straße in Ratzeburg. Dabei wurden die unbekannten Täter von einen Bewohner gestört und ergriffen ohne Beute die Flucht. Die ermittelnde Kriminalpolizei sucht Zeugen.
Gegen 16.00 Uhr versuchten zwei Tatverdächtige durch das gewaltsame Öffnen der Terrassentür sich Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Einfamilienhauses zu verschaffen. Dies blieb von einem Bewohner des Hauses nicht unbemerkt. Als die Täter sich ertappt fühlten, ergriffen sie, ohne Beute gemacht zu haben, in Richtung Einhaus die Flucht.
Sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos.
Die Tatverdächtigen konnten beschrieben werden als männlich, bis max. 30 Jahre alt und dunkel gekleidet.
Die Kriminalpolizei Ratzeburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, melde sich bei den Beamten unter der Telefonnummer 04541/809-0 oder per Email an Ratzeburg.KPSt@polizei.landsh.de .
Aus Fehlern nichts gelernt
Gudow (pmi/ots) – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 14. November 2025 auf der A24, auf dem Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Berlin wurden die Beamten des Polizei-Autobahnreviers Ratzeburg auf ein polnisches Gespann aufmerksam und nahmen es genauer unter die Lupe.
Der 49-jährige Pole händigte den Beamten noch freudestrahlend einen Nachweis über eine kurz zuvor durchgemachte Kontrolle auf der A7 aus, wohl in der Hoffnung, dass er dieser erneuten Kontrolle schneller entkommen könne.
Doch aus dem vorgelegten Kontrollnachweis ergab sich, dass seine zulässige Achslast sowie das zulässige Gesamtgewicht von seinem Zugfahrzeug und Trailer beanstandet wurden. Er wurde zur Zahlung einer Sicherheitsleistung von 410 Euro aufgefordert. Außerdem wurde ihm ausdrücklich die Weiterfahrt mit seinem jetzigen Gespann untersagt.
Doch der Fahrer ignorierte dieses Verbot, und setzte seine Fahrt genauso beladen weiter fort in Richtung Berlin, bis zur Kontrollstelle in Gudow.
Nun allerdings musste der 49-Jährige unter den Augen der Beamten Um- und Abladen. Doch damit nicht genug, die Zahlung einer Geldbuße als Sicherheitsleistung wurde auf 600 Euro angehoben. Unten das beanstandete Fahrzeuggespann. Foto: Polizei

Terminverschiebung Abfuhr Müll
Hzgt. Lauenburg (pmi) – Aufgrund des Feiertages zum Tag der Deutschen Einheit am Freitag, 3. Oktober, kommt es bei der Abfuhr der Rest- und Bioabfälle, sowie den Wertstoff- und Altpapiertonnen zu Terminverschiebungen.
Nach dem Feiertag rücken die Termine jeweils einen Tag nach hinten. Wenn also die Leerung eines Behälters eigentlich für Freitag vorgesehen war, findet diese am Samstag, 4. Oktober, statt.
Bitte beachten Sie auch, dass die 13 Recyclinghöfe an gesetzlichen Feiertagen geschlossen bleiben.
Alle Leerungstermine finden Sie auch unter www.awsh.de/service/abfuhrtermine und in der kostenlosen App „AWSH – Wertvolle Termine“. Die genannten Verschiebungen sind hier jeweils bereits berücksichtigt.
Seniorin auf Supermarktparkplatz beraubt
Mölln (pmi/ots) – Am Mittwoch, 17. September, wurde eine Seniorin auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes von einer unbekannten Person beraubt. Der beziehungsweise die Tatverdächtige floh.
Am 17. September 2025 gegen 16.40 Uhr befand sich eine 67-jährige Seniorin aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg bei einem Ladengeschäft im Grambeker Weg in Mölln. Als die Frau ihren Einkauf beendet und den Markt verlassen hatte, soll sie auf dem Parkplatz von einer unbekannten Person von hinten zu Boden gestoßen worden sein. Anschließend habe der/die Tatverdächtige den Rucksack der 67-Jährigen entwendet, welcher beim Sturz ebenfalls zu Boden gefallen war. Als die beraubte Seniorin aufstand und sich umsah, war der/die Tatverdächtige bereits unerkannt entkommen.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Wer hat den Vorfall beobachtet und kann gegebenenfalls eine Täterbeschreibung abgeben? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ratzeburg unter 04541/8090 entgegen.