Warnung – Phishing Angriff bei Online-Verkauf

Weihnachten ist vorbei, die liebevolle Deko landet wieder in Kisten, Taschen und Schubladen. Aufräumen ist angesagt und schon reift der Entschluss, das kleine Schränkchen vielleicht doch über ein beliebtes Online-Anzeigenprotal zu verkaufen, damit das neue Regal ein hübsches Plätzchen findet… Natürlich geht das kleine Erbstück nicht per Paketdienst auf die Reise, immerhin ist es aus Massivholz und schwerer, als man denkt. Also „Abholung“ angeklickt. Abgesicherter Direkt-Kauf? Nein, lieber nicht, immerhin ist nur Bares Wahres – die Taler hätte man schon gerne direkt bei Abholung in die Hand.

Schnell ein paar aussagekräftige Fotos gemacht, einen kleinen Text geschrieben und den Preis festgelegt. Teuer soll das Schränkchen nicht sein, vielleicht freut sich jemand über ein neues Schätzchen … und schon ist alles gespeichert und nach kurzer Zeit von den Admins der Plattform freigegeben.

Einige Beobachter sind bereits aufmerksam geworden und hoffen scheinbar, dass man binnen einer halben Stunde den Preis senkt. Nach einigen Stunden stolpert man über eine Mail im privaten Mailaccount – ob das Schränkchen noch zu haben wäre? Eine ganz normale Mail, höflich, mit Anrede. Absender? Ja, sieht nach einem echten Namen aus… verdammt: Warum hat man denn keine Mail über die Plattform bekommen? In den Nachrichten auf der Verkaufsplattform findet sich die Mail auch nicht. Naja, vielleicht hakt da irgend etwas. Man antwortet – ja, Fehler (!) – schnell über den eigenen Mailaccount, dass das Schränkchen noch da ist und erhält unmittelbar – scheinbar von eben dieser Plattform – die Information, dass das Schränkchen nun verkauft sei. Bitte? Wie das? Es war ja noch eine zweite Anfrage per Mail angekommen und eine Zusage hat man doch noch gar nicht gegeben? Zack, die nächste Mail, ebenfalls offenbar von dem Online-Anbieter: Die Zahlung wäre eingegangen, man solle bestätigen – oder, nächste Mail, man solle zurück zum eigenen Angebot gehen – oder, nächste Mail, Zahlung prüfen. Die nächste Mail kommt dann vom „Käufer“: Man habe doch bereits überwiesen und wann das Schränkchen denn nun versendet werden würde? Nächste Mail: Alles wäre super und nun bräuchte man doch nur der nächsten Mail zu folgen und die Zahlung überprüfen…

Sie können es sich denken: Es kamen insgesamt 11 Mails und ich habe mich gewundert, dass kein Inkasso, Gerichtsvollzieher oder ähnliches angedroht wurde. Die Mails, die angeblich von der Online-Plattform kamen, sahen absolut echt aus – Schriften, Farben, Logos und das Bild des angebotenen Artikels sowie ein Button, um zur Anzeige zurück zu gelangen. Nachdem ich den Namen der „Käuferin“ gegoogelt hatte, wurde bald klar, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelte und die Vermutung bestätigte sich dann auch unmittelbar, nachdem die Mails allesamt in den Spam-Ordner verschoben worden waren. Plötzlich tauchten kryptische Absende-Mailadressen auf, die vorher nicht bzw. nur mit einem Klick auf „Details ansehen“, erkennbar waren. Als Absender stand dort vorher in den beiden ersten Mails Frauennamen, die absolut realistisch klangen. Sogar die Liefer-Adresse klang plausibel.

Auch wenn die „Täter“ vermutlich nicht ermittelt werden können und zudem wegen Geringfügigkeit wahrscheinlich alles im Sande verlaufen wird, wird in diesem Fall Anzeige erstattet. Frei nach dem Spruch „Holzauge sei wachsam“, möchten wir Ihnen zum Start ins neue Jahr ans Herz legen, im Rahmen eines geplanten Verkaufs nur auf Mails bzw. Nachrichten zu antworten, die direkt von der von Ihnen genutzten Online-Plattform kommen, keine Felder in den doch recht offiziell aussehenden Mails anzuklicken oder womöglich den angebotenen Artikel zu verpacken, um ihn nun doch irgendwie mit Paketdienst auf die Reise zu schicken.

Verkehrsunfall mit verletzter Person – Fahrer war alkoholisiert

Köthel (pmi/ots) – Am 28. Dezember 2025 kam es auf der L 220 in der Nähe von Köthel zu einem Verkehrsunfall. Der Fahrer war alkoholisiert.

Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr gegen 04:30 Uhr ein 29-jähriger deutscher Mann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg die L220 mit einem VW Lupo. Ungefähr einen Kilometer hinter Köthel in Fahrtrichtung Nusse kam der Fahrer von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen kleinen Baum. Bei der Unfallaufnahme gab es Hinweise darauf, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,66 Promille. Der schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzte Fahrer wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde auch die von den Beamten angeordnete Blutprobe entnommen.

Der 29-Jährige wird sich unter anderem wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.

Nach Zeugenhinweisen Trunkenheitsfahrt beendet

Ratzeburg (pmi/ots) – Am Sonntag, 28. Dezember 2025, konnten Beamte des Polizeireviers Ratzeburg einen alkoholisierten Autofahrer stoppen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand meldeten Zeugen einen VW Transporter der zwischen Schönberg (Mecklenburg/ Vorpommern) und Ratzeburg unterwegs war. Sie hatten den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Gegen 03:00Uhr konnten Beamte des Polizeireviers das Fahrzeug in Ratzeburg stoppen und den Fahrer kontrollieren. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,68 Promille. Die Beamten ordneten bei dem 38-jährigen deutschen Fahrer aus Mecklenburg/ Vorpommern eine Blutprobenentnahme an und stellten den Führerschein sicher.

Der 38-Jährige wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit verantworten müssen.

Brand eines Einfamilienhauses

Witzeeze (pmi/ots) – Am Donnerstag (25. Dezember 2025) wurde gegen 06.15 Uhr in der Straße Heideblock in Witzeeze ein Brand eines Einfamilienhauses entdeckt. Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde eine verstorbene Person gefunden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde eine Nachbarin durch einen Knall wach, entdeckte kurz darauf den Brand und informierte umgehend die Feuerwehr. Mithilfe eines Zweitschlüssels wollte sie in das Haus gelangen. Dieses war jedoch nicht möglich, da ihr der Schlüssel – vermutlich aufgrund der starken Hitze – abbrach. Das Haus brannte vollständig aus und nach Abschluss der Löscharbeiten wurde durch die Feuerwehr ein Leichnam im Gebäude entdeckt. Vermutlich handelt es sich hierbei um den 67- jährigen Bewohner des Hauses, eine Identifizierung ist erst im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung möglich.

Der Sachschaden wird auf 300.000 Euro geschätzt. Die Brandursache ist derzeit unbekannt und Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anhaltspunkte auf ein Fremdverschulden.

Neue Recyclinghof-Öffnungszeiten

Hzgt. Lauenburg / Stormarn (pmi) – Ab Januar 2026 gelten auf den Recyclinghöfen neue Öffnungszeiten. So sehen sie aus:

Die ggf. abweichenden Öffnungszeiten für Grambek & Wiershop finden Sie auf der Website der AWSH und in der App.
Hinweis: Am Samstag, 27. Dezember 2025 bleiben die Recyclinghöfe geschlossen!

Montag: geschlossen
(Ausnahmen: Bargteheide & Trittau: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 17.30 Uhr)

Dienstag und Mittwoch: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 18 Uhr

Donnerstag und Freitag: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 17.30 Uhr

Samstag: 9 – 14 Uhr (unverändert)
Besonderheiten: Lanken schließt dienstags bis freitags um 17.30 Uhr.

Silvesterfeuerwerk in Mölln: Hinweise und Regeln

Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Sirenen-Probealarm in Mölln am 20. Dezember

Mölln (pmi) – Neue Sirenen warnen künftig vor Gefahren – Regelmäßige Testläufe im Stadtgebiet Mölln

Im gesamten Stadtgebiet Mölln wurden in den vergangenen Monaten unter der Federführung des Kreises Herzogtum Lauenburg als Untere Katastrophenschutzbehörde mehrere Sirenenanlagen installiert. Ziel ist es, die Bevölkerung künftig schnell und zuverlässig vor Gefahren zu warnen. Die Sirenen sind zentral steuerbar und Teil des bundesweiten Warnsystems.

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit werden die Anlagen regelmäßig getestet:

  • Jeden dritten Sonnabend im Monat um 12 Uhr
  • Zusätzlich am bundesweiten Warntag (zweiter Donnerstag im September um 11 Uhr)

Sollte eine Sirene während eines Testlaufs nicht funktionieren, kann dies dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Mölln gemeldet werden:
E-Mail: sicherheitundordnung@moelln.de
Telefon: 04542-803126

Warnsignale der Sirenen:

Tonfolge 2: Durchgehender Heulton für 1 Minute = Entwarnung, Ende der Gefahr

Tonfolge 1: Auf- und abschwellender Heulton für 1 Minute = Warnung vor Gefahrenlage
→ In diesem Fall empfiehlt es sich, Radio oder Fernseher einzuschalten oder die Warn-App „NINA“ zu nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Schließzeiten Stadtverwaltung Mölln

Mölln (pmi) – Schließzeiten der Stadtverwaltung Mölln zum Jahreswechsel 2025/2026

Die Stadtverwaltung Mölln informiert über die Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Einrichtungen rund um den Jahreswechsel:

Stadthaus und Außenstellen:
Das Stadthaus sowie die Außenstellen der Stadtverwaltung sind am Freitag, den 2. Januar 2026, offiziell geschlossen.

Tourist-Information:
Die Tourist-Information bleibt vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen und öffnet ab dem 2. Januar 2026 wieder zu den regulären Zeiten.

Stadtbücherei:
Die Stadtbücherei Mölln und die Medienrückgabebox sind vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 3. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, den 5. Januar 2026, ist die Bücherei wieder wie gewohnt geöffnet.

Die Stadt Mölln bittet um Verständnis für die Schließzeiten und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und erholsame Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr!

Wochenmärkte in Mölln während der Feiertage

Mölln (pmi) – Wochenmärkte in Mölln: Geänderte Öffnungszeiten und Angebot zu den Feiertagen

Die Stadt Mölln informiert über die Öffnungszeiten und das Angebot der Wochenmärkte rund um Weihnachten und den Jahreswechsel:

Mittwochsmarkt auf dem Bauhof:
Am Mittwoch, 24. Dezember 2025, findet der Wochenmarkt von 8 bis 13 Uhr statt. Es werden frische Obst- und Gemüseprodukte sowie Eier angeboten, der Honigstand hält verschiedene Honigerzeugnisse bereit. Der Hähnchengrill ist ebenfalls vor Ort, bietet gegrillte Hähnchen, Haxen und Pommes an und bleibt auch nach 13 Uhr auf dem Bauhof geöffnet. Der Stand „Holsteiner Katenschinken“ ist am 24. Dezember nicht vor Ort.

Der Mittwochsmarkt am 31. Dezember 2025 entfällt.

Samstagsmarkt auf dem Parkplatz der Kreissparkasse:
Am Samstag, 27. Dezember 2025, findet der Wochenmarkt wie gewohnt von 7 bis 13 Uhr statt. An diesem Tag sind folgende Anbieter vertreten: Käse und Wurst, Garten- und Schnittblumen, Honig und Honigerzeugnisse, Gemüse und Gemüsepflanzen.

Am Samstag, 3. Januar 2026, findet kein Wochenmarkt statt.

Die Stadt Mölln bittet um Verständnis für die geänderten Öffnungszeiten und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Stadtvertretersitzung Mölln

Mölln (pmi) – Sitzung der Stadtvertretung Mölln am 18. Dezember 2025: Die letzte öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Mölln in diesem Jahr findet am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, um 19 Uhr im Festsaal des Stadthauptmannshofs, Hauptstraße 150 in Mölln, statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen und in der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen.

Die Tagesordnung sowie alle relevanten Unterlagen sind im Sitzungsdienst der Stadt Mölln unter www.moelln.de abrufbar.