Anzeigen wegen Angriffs auf PolizeibeamteGleich zwei Fälle in Mölln am vergangenen Wochenende

Mölln (pmi/ots) – In Mölln soll es am Wochenende 17./18. Januar gleich in zwei Fällen zu körperlichen Angriffen auf Polizeibeamte gekommen sein. Ein Beamter erlitt dabei Verletzungen und musste ärztlich behandelt werden.

Am 17.01.2026 wurden die Einsatzkräfte vom Betreiber eines Restaurants in der Hauptstraße in Mölln gegen 20.35 Uhr verständigt, da eine offensichtlich stark alkoholisierte Frau dessen Lokal betreten und um Hilfe gebeten hätte. Die eingesetzten Beamten trafen die 45-jährige Deutsche aus Mölln an und führten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch, welcher ein vorläufiges Ergebnis von 2,45 Promille lieferte. Im Rahmen der Gewahrsame soll sich die Möllnerin zunächst passiv zur Wehr gesetzt haben. Auf dem Weg zum Streifenwagen und später im Fahrzeug selbst soll die Frau ihre Widerstandshandlung nun aktiv fortgesetzt und die Beamten dann auch körperlich angegriffen haben. Verletzt wurden die Beamten dabei glücklicherweise nicht. Sie legten der Tatverdächtigen schlussendlich Handfesseln an und brachten diese zum Zentralgewahrsam nach Lübeck.

Sonntagmorgen (18.01.2026) rückten Polizeibeamte gegen 05.15 Uhr in die Danziger Straße aus, da ein Anwohner eine Ruhestörung gemeldet hatte. Laute Musik führte die Polizisten schnell zum möglichen Verursacher. Es handelte sich bei diesem um einen 48-jährigen Deutschen. Im Laufe des Polizeieinsatzes soll es mehrfach zu Beleidigungen und Bedrohungen seitens des Tatverdächtigen sowie körperlichen Angriffen auf die eingesetzten Beamten gekommen sein, wobei ein Beamter leichte Verletzungen erlitt. Um die körperlichen Angriffe auf die Einsatzkräfte zu beenden, setzten diese Reizgas ein und fesselten den Tatverdächtigen. Da der 48-Jährige im Verdacht stand, eine größere Menge Alkohol und auch Drogen konsumiert zu haben, erfolgte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf deren Anordnung auch die Entnahme einer Blutprobe. Auch bei der Blutprobenentnahme soll der Mann sich gesperrt haben. Die Polizisten brachten den Tatverdächtigen schließlich zum Zentralgewahrsam nach Lübeck.

Die Polizei leitete gegen beide Tatverdächtige jeweils Ermittlungsverfahren ein.

Unterricht fällt aus

SH (pmi) – Witterungsbedingt fällt am Freitag, 9. Januar 2026, der Unterricht an den allgemein- sowie berufsbildenden Schulen in den folgenden Kreisen aus:

Dithmarschen

Herzogtum Lauenburg

Nordfriesland

Pinneberg

Rendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Segeberg

Steinburg

Stormarn

Landesweit findet zudem an allen Förderzentren kein Unterricht statt.

An den berufsbildenden Schulen kann es in Eigenverantwortung der Schulen Distanzunterricht geben.

An den von Schließungen betroffenen Schulen ist für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Notbetreuung sichergestellt.

(Quelle Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)

Wentorf/HH hat Bürgertelefon eingerichtet

Wentorf/HH (pmi) – Aufgrund der angekündigten winterlichen Wetterlage am morgigen Freitag, den 9. Januar 2026, hat die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wentorf vorsorglich ein Bürgertelefon eingerichtet. Ziel ist es, die Notrufnummern zu entlasten und Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle für allgemeine Anliegen zu bieten. Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen, Hinweisen oder Unterstützungsbedarfen telefonisch unter der Nummer 040 720 01 222 an das Bürgertelefon wenden. Zusätzlich steht die E-Mail-Adresse buergertelefon@wentorf.de zur Verfügung.

Die Gemeinde bittet darum, die Notrufnummern weiterhin ausschließlich für akute Notfälle zu nutzen und für alle anderen Anliegen das eingerichtete Bürgertelefon in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig appelliert die Gemeindeverwaltung an den Zusammenhalt in der Gemeinde. Bürgermeisterin Kathrin Schöning erklärt dazu: „Gerade bei winterlichen Wetterlagen ist es wichtig, dass wir als Gemeinschaft zusammenstehen. Bitte achten Sie aufeinander, unterstützen Sie sich gegenseitig und behalten Sie besonders ältere Menschen sowie Personen mit Unterstützungsbedarfen im Blick. Schon kleine Hilfen können in dieser Situation viel bewirken.“ Die Gemeindeverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe, ihr Verständnis und ihre Solidarität.

Gefährliche Schneelast auf Bäumen

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Die Geesthachter Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg warnen eindringlich vor dem Betreten von Wäldern und mahnen zur Vorsicht in der Nähe von Baumgruppen. „Nach den heftigen Schneefällen der vergangenen Tage ist die Schneelast auf den Bäumen enorm. Dadurch brechen immer wieder kleinere und auch sehr schwere Äste aus. Sogar ganze Bäume stürzen angesichts des großen Gewichts des Schnees um“, warnt die Stadtverwaltung Geesthacht. „Seien Sie darum vorsichtig und warnen Sie auch Ihre Kinder vor den Gefahren. Auch wenn es sicher verlockend ist, unter schneebedeckten Bäumen rodeln oder spazieren zu gehen – das ist derzeit sehr gefährlich!“

Ab sofort ist das Betreten aller Waldflächen bis auf weiteres verboten. Die Sperrungen umfassen den Geesthachter Stadtwald, die Waldbereiche des Naturschutzgebiets Besenhorster Sandberge, die Waldflächen rund um den Steinzeitspielplatz sowie alle Kreisforste südlich der A24, welche sich im Raum Geesthacht rund um das Pumpspeicherbecken und östlich von Grünhof-Tesperhude erstrecken. „Bitte seien Sie auch vorsichtig im Umfeld von einzelnen Bäumen und kleineren Baumgruppen“, appelliert die Stadtverwaltung Geesthacht.

Durch die hohe Schneelast ist es im Stadtgebiet Geesthachts in den vergangenen Tagen bereits zu vielen Astbrüchen gekommen. In den kommenden Tagen ist damit zu rechnen, dass die Situation anhält oder sich sogar noch verschärft. Denn Meteorologen prognostizieren weiterhin Schneefälle und Minustemperaturen für den Kreis Herzogtum Lauenburg. „Im Geesthachter Stadtwald und im Naturschutzgebiet Besenhorster Sandberge können derzeit Äste und auch umgestürzte Bäume Wege versperren. Diese können durch Mitarbeitende der Städtischen Betriebe erst vollständig weggeräumt werden, wenn sich die Situation auf den Geesthachter Straßen und Wegen entspannt – der Winterdienst hat Vorrang“, ordnet die Stadtverwaltung ein.

Zum Hintergrund: Die Waldwege und Wanderwege im Naturschutzgebiet fallen generell nicht unter den Winterdienst. Im Stadtwald werden nur die querenden gewidmeten Wege und Straßen sowie der Schulweg von Schnee freigeräumt.

Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, die für die Kreisforsten zuständig ist, informiert per Pressemitteilung: „Die vor allem bei Spaziergängern beliebten Waldwege in den südlich der A24 gelegenen Revieren der Kreisforsten sind aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Die Sperrung der Waldwege gilt auch für Brennholzselbstwerber sowie die gewerbliche Holzabfuhr, mindestens bis die Wege vollständig geräumt oder nach dem Abtauen des Schnees wieder abgetrocknet sind. Eine entsprechende Veröffentlichung der Kreisverwaltung folgt.

Schulausfall? Und fährt Bus oder Bahn?

Hzgt. Lauenburg (srg) – Orkanböen, stärker Schneefall, Schneeverwehungen, Eis und Glätte – ob die Meteorologen mit ihren Voraussagen für das kommende Wochenende richtig liegen, bleibt abzuwarten … Falls ja, kommt ab voraussichtlich Donnerstag Nachmittag heftiges Winterwetter auf uns zu. Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir hier ein paar Infos zusammengestellt, die schnell für Klarheit sorgen können, ob die Schule am kommenden Freitag ausfällt oder Bus und Bahn fahren. Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur informiert auf Ihrer Internetseite zum Thema Schulausfall wie folgt:

„Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle haben wir für Sie eine Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 1827271 aktuell informiert.“ Wir haben angerufen und mit Stand 7. Januar sind noch keine Schulausfälle angekündigt. Aufgrund der vorausgesagten Wetterlage zum Wochenende kann sich dies jedoch vermutlich jederzeit ändern – mittels der Hotline können sich Eltern rechtzeitig informieren. Zum Thema Bus und Bahn informiert die Internetseite https://www.nah.sh/de/themen/neuigkeiten/

Hier wird bereits jetzt gewarnt, dass starke Einschränkungen auf Schiene und Straße zum Ende der Woche erwartet werden und man – besonders in Schleswig Holstein – gerade am Freitagmorgen auf den ÖPNV verzichten oder, sofern möglich, Zuhause bleiben sollte.

Die dbregiobus-nord.de verweist auf die Fahrplan-App der regionalen Verkehrsverbunde der Fahrgäste oder den DB Navigator, da bei „Schnee und Glätte die Betriebe vor Ort entscheiden, ob eine sichere Beförderung der Fahrgäste möglich ist.“

Bürgersprechstunde Mölln

Mölln (pmi) – Die nächste Bürgersprechstunde bietet die Bürgervorsteherin Katharina Fiedermann am Donnerstag, den 15.01.2026 in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr im Stadthaus Raum 109 an.

Anmeldungen zum Termin oder nach Vereinbarung, nimmt Anja Scharbau gerne unter der Telefonnummer 04542-803152 oder per E-Mail anja.scharbau@moelln.de entgegen.

Paar rettet Kind aus See

Mölln (pmi/ots) – Dank zweier aufmerksamer Anwohner konnte gestern Nachmittag gegen 14.55 Uhr ein Kind aus einem Teich gerettet werden. Das 12-jährige Mädchen war zuvor mit ihrem Hund an der Anlegestelle des Schulsees in der Hauptstraße am Stadthauptmannshof in Mölln unterwegs, als beide plötzlich auf die nicht tragfähige Eisfläche gerieten und einbrachen. Das nicht schwimmfähige Kind konnte noch durch Hilfeschreie auf sich aufmerksam machen. Sofort eilte das Paar, welches die Hilfeschreie vernahm, zum See. Während der Mann das schon fast vollständig unter Wasser befindliche Kind unter enormen Kraftaufwand aus dem See herausziehen konnte, verständigte die Frau die Rettungskräfte.

Für den Hund kam leider jede Hilfe zu spät. Das Mädchen wurde stark unterkühlt umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Die genauen Umstände, wie das Mädchen auf das Eis geraten war, sind derzeit noch unklar.

Die Polizei appelliert erneut, sich in der Nähe von Eisflächen äußerst vorsichtig zu verhalten. Derzeit haben alle Eisflächen noch keine ausreichende Dicke, um gefahrlos betreten werden zu können. Menschen die dies dennoch tun, begeben sich in Lebensgefahr.

Verkehrsunfallflucht – Fahrer stand unter Alkoholeinfluss

Lehmrade (pmi/ots) – Am Abend des 1. Januar kam es gegen 18.15 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Oldenburger Straße in Lehmrade. Der Verursacher flüchtete.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr ein 58-jähriger Mann aus der Nähe von Mölln mit einem Mercedes Sprinter die Oldenburger Straße in Lehmrade. Ihm kam ein 47- jähriger deutscher Mann aus der Nähe von Mölln mit einem Toyota Auris mittig auf der Fahrbahn entgegen. Es kam zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge, der entstandene Sachschaden wird auf 150 Euro geschätzt. Als der 58- jährige Mann die Polizei zur Unfallaufnahme rufen wollte, setzte sich der Toyota- Fahrer unerlaubt von der Unfallstelle ab. In Kehrsen konnten die Beamten den 47- Jährigen gegen 18:30 Uhr in seinem Fahrzeug antreffen, nachdem Zeugen beobachtet hatten, wie er auf ein fremdes Grundstück gefahren ist. Bei der Kontrolle wollte der Mann anfänglich nicht aus dem PKW steigen und nicht mit den Beamten sprechen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 4,95 Promille. Der Fahrer wurde mit einem Rettungswagen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht, wo auch die von den Beamten angeordneten Blutproben entnommen wurden.

Der Führerschein des 47-jährigen Toyota- Fahrers wurde beschlagnahmt. Er wird sich unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht und Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.

Warnung – Phishing Angriff bei Online-Verkauf

Weihnachten ist vorbei, die liebevolle Deko landet wieder in Kisten, Taschen und Schubladen. Aufräumen ist angesagt und schon reift der Entschluss, das kleine Schränkchen vielleicht doch über ein beliebtes Online-Anzeigenprotal zu verkaufen, damit das neue Regal ein hübsches Plätzchen findet… Natürlich geht das kleine Erbstück nicht per Paketdienst auf die Reise, immerhin ist es aus Massivholz und schwerer, als man denkt. Also „Abholung“ angeklickt. Abgesicherter Direkt-Kauf? Nein, lieber nicht, immerhin ist nur Bares Wahres – die Taler hätte man schon gerne direkt bei Abholung in die Hand.

Schnell ein paar aussagekräftige Fotos gemacht, einen kleinen Text geschrieben und den Preis festgelegt. Teuer soll das Schränkchen nicht sein, vielleicht freut sich jemand über ein neues Schätzchen … und schon ist alles gespeichert und nach kurzer Zeit von den Admins der Plattform freigegeben.

Einige Beobachter sind bereits aufmerksam geworden und hoffen scheinbar, dass man binnen einer halben Stunde den Preis senkt. Nach einigen Stunden stolpert man über eine Mail im privaten Mailaccount – ob das Schränkchen noch zu haben wäre? Eine ganz normale Mail, höflich, mit Anrede. Absender? Ja, sieht nach einem echten Namen aus… verdammt: Warum hat man denn keine Mail über die Plattform bekommen? In den Nachrichten auf der Verkaufsplattform findet sich die Mail auch nicht. Naja, vielleicht hakt da irgend etwas. Man antwortet – ja, Fehler (!) – schnell über den eigenen Mailaccount, dass das Schränkchen noch da ist und erhält unmittelbar – scheinbar von eben dieser Plattform – die Information, dass das Schränkchen nun verkauft sei. Bitte? Wie das? Es war ja noch eine zweite Anfrage per Mail angekommen und eine Zusage hat man doch noch gar nicht gegeben? Zack, die nächste Mail, ebenfalls offenbar von dem Online-Anbieter: Die Zahlung wäre eingegangen, man solle bestätigen – oder, nächste Mail, man solle zurück zum eigenen Angebot gehen – oder, nächste Mail, Zahlung prüfen. Die nächste Mail kommt dann vom „Käufer“: Man habe doch bereits überwiesen und wann das Schränkchen denn nun versendet werden würde? Nächste Mail: Alles wäre super und nun bräuchte man doch nur der nächsten Mail zu folgen und die Zahlung überprüfen…

Sie können es sich denken: Es kamen insgesamt 11 Mails und ich habe mich gewundert, dass kein Inkasso, Gerichtsvollzieher oder ähnliches angedroht wurde. Die Mails, die angeblich von der Online-Plattform kamen, sahen absolut echt aus – Schriften, Farben, Logos und das Bild des angebotenen Artikels sowie ein Button, um zur Anzeige zurück zu gelangen. Nachdem ich den Namen der „Käuferin“ gegoogelt hatte, wurde bald klar, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelte und die Vermutung bestätigte sich dann auch unmittelbar, nachdem die Mails allesamt in den Spam-Ordner verschoben worden waren. Plötzlich tauchten kryptische Absende-Mailadressen auf, die vorher nicht bzw. nur mit einem Klick auf „Details ansehen“, erkennbar waren. Als Absender stand dort vorher in den beiden ersten Mails Frauennamen, die absolut realistisch klangen. Sogar die Liefer-Adresse klang plausibel.

Auch wenn die „Täter“ vermutlich nicht ermittelt werden können und zudem wegen Geringfügigkeit wahrscheinlich alles im Sande verlaufen wird, wird in diesem Fall Anzeige erstattet. Frei nach dem Spruch „Holzauge sei wachsam“, möchten wir Ihnen zum Start ins neue Jahr ans Herz legen, im Rahmen eines geplanten Verkaufs nur auf Mails bzw. Nachrichten zu antworten, die direkt von der von Ihnen genutzten Online-Plattform kommen, keine Felder in den doch recht offiziell aussehenden Mails anzuklicken oder womöglich den angebotenen Artikel zu verpacken, um ihn nun doch irgendwie mit Paketdienst auf die Reise zu schicken.

Silvesterfeuerwerk in Mölln: Hinweise und Regeln

Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.