Silvesterfeuerwerk in Mölln: Hinweise und Regeln

Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Einbruch in ein Feuerwehrgerätehaus

Siebeneichen (pmi/ots) – Fassungslos sind die ehrenamtlichen Retter der Freiwilligen Feuerwehr Siebeneichen, denn sie wurden Opfer von dreisten Dieben. Im Zeitraum vom 3.12.2025, 19 Uhr bis zum 5.12.2025, 14 Uhr drangen unbekannte Täter über ein gewaltsam geöffnetes Fenster in das Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus ein. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und Aufenthaltsräume sowie die Einsatzfahrzeuge nach Wertgegenständen.

Entwendet wurden den Rettern eine Motorsäge sowie Kanister mit Kraftstoff.

Die Kriminalpolizei Geesthacht hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Wer verdächtige Beobachtungen im Tatzeitraum gemacht habe, melde sich bei den Beamten unter der Telefonnummer 04152/8003-0 oder per Email an Geesthacht.KPSt@polizei.landsh.de.

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Fahrer flüchtet vom Unfallort

Lankau (pmi/ots) – Am Mittwochmorgen (10.12.2025), gegen 5 Uhr, meldete ein Passant der Polizei einen verunfallten Skoda Fabia, welcher augenscheinlich gegen einen Baum in der Hauptstraße gefahren war. In der Nähe des völlig zerstörten Wagens war weit und breit keine Person zugegen.

An der Halteranschrift des Unfallfahrzeuges konnten Einsatzkräfte schließlich den leichtverletzten Halter antreffen. Der 20-jährige Deutsche aus dem Raum Mölln zeigte schließlich Reue und räumte ein, seinen Skoda gegen den Baum gefahren zu haben.

Da die Polizei bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch wahrnehmen konnte, wurde ihm ein freiwilliger Test angeboten, welcher einen vorläufigen Wert von 2,24 Promille ergab. Um diesen zu bestätigen, wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernens vom Unfallort.

Weihnachtszeit: Geesthachter Rathaus geschlossen

Das Geesthachter Rathaus (Markt 15) bleibt von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger mögen sich darauf einstellen und dringende Anliegen möglichst noch vor diesem Zeitfenster erledigen. Ab Montag, 5. Januar 2026, ist das Rathaus dann wieder wie gewohnt geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind unter www.geesthacht.de auf der Internetseite der Stadt einsehbar.

Diese Schließzeiten betreffen auch die städtischen Einrichtungen wie das Jugendzentrum „Alter Bahnhof“, das Jugendhaus Düne und den OberstadtTreff. Auch die Stadtbücherei ist an diesen Tagen geschlossen.  Nutzende der Stadtbücherei Geesthacht auf die längere Schließzeit über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel einstellen. Diese ist am Montag, 22. Dezember, von 10 bis 14 Uhr und am Dienstag, 23. Dezember, von 10 bis 18.30 Uhr geöffnet, um sich noch mit ausreichend Lesestoff für die Feiertage einzudecken.

Das GeesthachtMuseum (Bergedorfer Straße 28) ist ebenfalls vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Wer kurzfristig auf der Suche nach Weihnachtspräsenten ist, kann in der Geesthachter Tourist-Information (Bergedorfer Straße 28) fündig werden. Diese ist bis einschließlich 23. Dezember 2025 geöffnet und hält viele „kleine Schätze“ mit Geesthacht-Bezug bereit.

Einwohnerversammlung am 10. Dezember 2025 in Mölln

Mölln (pmi) – Die Bürgervorsteherin der Stadt Mölln, Katharina Fiedermann, lädt alle Möllnerinnen und Möllner herzlich zur Einwohnerversammlung am Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 19 Uhr in die Mensa, Auf dem Schulberg, ein.

Im Rahmen der Veranstaltung berichten Landrat Dr. Christoph Mager zu aktuellen Kreisthemen und Bürgermeister Ingo Schäper zu den Entwicklungen in der Stadt Mölln. Die Einwohnerversammlung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über wichtige Themen zu informieren, Fragen zu stellen und eigene Anliegen einzubringen. Die Tagesordnung kann auf Wunsch der Teilnehmenden ergänzt werden, sofern mindestens 25 Prozent der Anwesenden zustimmen.

Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner sind ausdrücklich willkommen.

Die Bürgervorsteherin und alle Beteiligten freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch zu den aktuellen Themen der Stadt Mölln.

Mölln: Lange Shopping Samstag im Advent

Mölln (pmi) – An den Adventssamstagen bieten viele Geschäfte in Mölln verlängerte Öffnungszeiten und laden zum entspannten Weihnachtseinkauf ein.

An den Adventssamstagen 2025 haben zahlreiche Geschäfte in Mölln bis 18 Uhr geöffnet und laden zum entspannten Weihnachtseinkauf in der Innenstadt ein. Einige Geschäfte verlängern ihre Öffnungszeiten ebenfalls und sind bis 16 Uhr für Kundschaft da – länger als an regulären Samstagen.

Ergänzt wird das Einkaufserlebnis durch den Möllner Weihnachtsmarkt, der an allen vier Adventswochenenden von Freitag bis Sonntag bis in die Abendstunden für festliche Atmosphäre auf dem Marktplatz sorgt.

Die Möllner Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bieten persönliche Beratung, individuelle Geschenkideen und unterstützen mit ihrem vielfältigen Angebot die lokale Wirtschaft – ein Einkauf vor Ort lohnt sich! So bleibt viel Zeit, besondere Präsente zu entdecken und die Vorfreude auf Weihnachten in stimmungsvoller Umgebung zu genießen.

Besucherinnen und Besucher können übrigens an allen vier Adventswochenenden samstags und sonntags den ÖPNV im Stadtgebiet kostenfrei nutzen – jeweils von 0 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

Alle Geschäfte mit verlängerten Öffnungszeiten sind in der Mölln-App und unter www.moelln.de aufgelistet.

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Ratzeburg (ots/pmi) – Am Samstagmorgen (29.11.2025) ereignete sich gegen 05:30 Uhr in der Möllner Straße in Ratzeburg ein Verkehrsunfall mit zwei leichtverletzten Personen.

Der 27-jährige Georgier befuhr mit seinem Honda Jazz die Möllner Straße aus Fredeburg kommend in Richtung Ratzeburg und verlor aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte schließlich mit einem Baum, sodass der Hesse und sein Beifahrer (23) sich leicht verletzten. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden.

Da die Polizei bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch wahrnehmen konnte, wurde ihm ein freiwilliger Test angeboten, welcher einen vorläufigen Wert von 2,21 Promille ergab. Um diesen zu bestätigen, wurde eine Blutprobe angeordnet. Weiter war der Beschuldigte auch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis.

Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Weihnachts-Bücherregal in der Stadtbücherei Mölln

Gemeinsam neue Geschichten entdecken

Mölln (pmi) – Am Montag, 15. Dezember 2025, lädt die Stadtbücherei Mölln von 15 bis 16 Uhr zum „Weihnachts-Bücherregal“ ein – einer besonderen Ausgabe des beliebten Digitalen Bücherregals. Die Veranstaltung findet im Lesesaal der Stadtbücherei statt und wird gemeinsam mit dem Don Bosco-Haus organisiert.

Das digitale Bilderbuchkino bietet Kindern im Alter von drei bis acht Jahren ein interaktives Vorleseerlebnis: Mit Hilfe eines Beamers werden die farbenfrohen Bilder aktueller Kinderbücher großflächig auf eine Leinwand projiziert, während die Geschichten zuvor von verschiedenen Vorleser:innen lebendig eingesprochen wurden. Die jungen Gäste dürfen selbst mitbestimmen, welches Buch als nächstes vorgelesen wird und sogar per Knopfdruck beim Umblättern unterstützen.

Das Angebot richtet sich an alle Kinder, die Lust auf spannende Weihnachtsgeschichten haben und Kinderbücher einmal ganz anders erleben möchten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Das Team der Stadtbücherei und das Don Bosco-Haus freuen sich auf zahlreiche neugierige Kinder und einen unterhaltsamen, vorweihnachtlichen Nachmittag voller Lesefreude.

Handgreifliche Auseinandersetzung in Mölln

Mölln (ots/pmi) – Am frühen Freitagnachmittag (28.11.25), gegen 14:30 Uhr, sei es in der Berliner Straße in Mölln zu einem handgreiflichen Streit zwischen zwei Männern gekommen. Anwohnende Zeugen haben die Beteiligten auf einem Balkon beobachtet und daraufhin die Polizei alarmiert. Die herbeigeeilten Beamten haben in der entsprechenden Wohnung nur noch einen der beiden Tatverdächtigen erheblich verletzt antreffen können. Der zweite Beteiligte sei nach kurzer Fahndung im Möllner Stadtgebiet, ebenfalls erheblich verletzt, aufgegriffen worden.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 32-jährige deutsche Bewohner der betroffenen Wohnung mit einem 30-jährigen Deutschen in Konflikt geraten sei. Auch Hieb- und Stoßwaffen seien zu Werkzeugen des Streits geworden, was zu nicht unerheblichen Verletzungen beider Beteiligten geführt habe.

Da die Beamten aufgrund erster Aussagen ferner einen Hinweis auf eine giftige Substanz erlangten, welche von einem der Beteiligten eingesetzt worden sein soll, wurde die Feuerwehr hinzugezogen. Diese habe durch Messungen im Bereich des Tatortes und sämtlicher Örtlichkeiten, welche von einem der Tatverdächtigen nach dem Verlassen der Wohnung betreten wurden, das Vorliegen eines gefährlichen Stoffes ausschließen können.

Die Polizei ermittelt nun gegen beide Personen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Vor Polizeikontrolle geflüchtet

BAB 24 / Langenlehsten (pmi/ots) – Eine Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahnreviers Ratzeburg wollte in der Nacht auf Sonntag, gegen 01.35 Uhr, einen Pkw und dessen Fahrer auf der A24 in Höhe der Raststätte Gudow kontrollieren. Auf die entsprechenden Anhaltezeichen reagierte der Fahrer zunächst und tat auch so, als wolle er den Beamten auf die Raststätte folgen. Dann jedoch nutze der BMW-Fahrer die Gelegenheit, die Streifenwagenbesatzung kurz vor dem Passieren der Rastplatzausfahrt abzuhängen und gab Gas. Er flüchtete mit stark erhöhter Geschwindigkeit weiter über die A24 in Richtung Hamburg und verließ die Autobahn an der Abfahrt Gudow. Seine rasante Fahrt ging über die Landstraße weiter, durch die Ortschaft Besenthal bis nach Langenlehsten.

In der Ortschaft Langenlehsten verlor der PKW-Fahrer die Kontrolle über seinen BMW, kam von der Straße ab, durchbrach eine Hecke und landete in einem Vorgarten. Doch damit war seine Flucht noch nicht beendet. Der Fahrer versuchte nun zu Fuß den nacheilenden Beamten zu entkommen, was ihm aber nicht gelang.

Die Einsatzkräfte nahmen den Mann, einen 28-jährigen Türken aus Hamburg, zunächst vorläufig fest. Schnell wurde der Grund seiner Flucht klar: Der 28-Jährige lebt schon längere Zeit in Deutschland und hatte es versäumt, seinen türkischen Führerschein umschreiben zu lassen.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen verließ er nun zu Fuß die Polizeiwache. Die Beamten leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.