Warnung – Phishing Angriff bei Online-Verkauf

Weihnachten ist vorbei, die liebevolle Deko landet wieder in Kisten, Taschen und Schubladen. Aufräumen ist angesagt und schon reift der Entschluss, das kleine Schränkchen vielleicht doch über ein beliebtes Online-Anzeigenprotal zu verkaufen, damit das neue Regal ein hübsches Plätzchen findet… Natürlich geht das kleine Erbstück nicht per Paketdienst auf die Reise, immerhin ist es aus Massivholz und schwerer, als man denkt. Also „Abholung“ angeklickt. Abgesicherter Direkt-Kauf? Nein, lieber nicht, immerhin ist nur Bares Wahres – die Taler hätte man schon gerne direkt bei Abholung in die Hand.

Schnell ein paar aussagekräftige Fotos gemacht, einen kleinen Text geschrieben und den Preis festgelegt. Teuer soll das Schränkchen nicht sein, vielleicht freut sich jemand über ein neues Schätzchen … und schon ist alles gespeichert und nach kurzer Zeit von den Admins der Plattform freigegeben.

Einige Beobachter sind bereits aufmerksam geworden und hoffen scheinbar, dass man binnen einer halben Stunde den Preis senkt. Nach einigen Stunden stolpert man über eine Mail im privaten Mailaccount – ob das Schränkchen noch zu haben wäre? Eine ganz normale Mail, höflich, mit Anrede. Absender? Ja, sieht nach einem echten Namen aus… verdammt: Warum hat man denn keine Mail über die Plattform bekommen? In den Nachrichten auf der Verkaufsplattform findet sich die Mail auch nicht. Naja, vielleicht hakt da irgend etwas. Man antwortet – ja, Fehler (!) – schnell über den eigenen Mailaccount, dass das Schränkchen noch da ist und erhält unmittelbar – scheinbar von eben dieser Plattform – die Information, dass das Schränkchen nun verkauft sei. Bitte? Wie das? Es war ja noch eine zweite Anfrage per Mail angekommen und eine Zusage hat man doch noch gar nicht gegeben? Zack, die nächste Mail, ebenfalls offenbar von dem Online-Anbieter: Die Zahlung wäre eingegangen, man solle bestätigen – oder, nächste Mail, man solle zurück zum eigenen Angebot gehen – oder, nächste Mail, Zahlung prüfen. Die nächste Mail kommt dann vom „Käufer“: Man habe doch bereits überwiesen und wann das Schränkchen denn nun versendet werden würde? Nächste Mail: Alles wäre super und nun bräuchte man doch nur der nächsten Mail zu folgen und die Zahlung überprüfen…

Sie können es sich denken: Es kamen insgesamt 11 Mails und ich habe mich gewundert, dass kein Inkasso, Gerichtsvollzieher oder ähnliches angedroht wurde. Die Mails, die angeblich von der Online-Plattform kamen, sahen absolut echt aus – Schriften, Farben, Logos und das Bild des angebotenen Artikels sowie ein Button, um zur Anzeige zurück zu gelangen. Nachdem ich den Namen der „Käuferin“ gegoogelt hatte, wurde bald klar, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelte und die Vermutung bestätigte sich dann auch unmittelbar, nachdem die Mails allesamt in den Spam-Ordner verschoben worden waren. Plötzlich tauchten kryptische Absende-Mailadressen auf, die vorher nicht bzw. nur mit einem Klick auf „Details ansehen“, erkennbar waren. Als Absender stand dort vorher in den beiden ersten Mails Frauennamen, die absolut realistisch klangen. Sogar die Liefer-Adresse klang plausibel.

Auch wenn die „Täter“ vermutlich nicht ermittelt werden können und zudem wegen Geringfügigkeit wahrscheinlich alles im Sande verlaufen wird, wird in diesem Fall Anzeige erstattet. Frei nach dem Spruch „Holzauge sei wachsam“, möchten wir Ihnen zum Start ins neue Jahr ans Herz legen, im Rahmen eines geplanten Verkaufs nur auf Mails bzw. Nachrichten zu antworten, die direkt von der von Ihnen genutzten Online-Plattform kommen, keine Felder in den doch recht offiziell aussehenden Mails anzuklicken oder womöglich den angebotenen Artikel zu verpacken, um ihn nun doch irgendwie mit Paketdienst auf die Reise zu schicken.

Nach Zeugenhinweisen Trunkenheitsfahrt beendet

Ratzeburg (pmi/ots) – Am Sonntag, 28. Dezember 2025, konnten Beamte des Polizeireviers Ratzeburg einen alkoholisierten Autofahrer stoppen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand meldeten Zeugen einen VW Transporter der zwischen Schönberg (Mecklenburg/ Vorpommern) und Ratzeburg unterwegs war. Sie hatten den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Gegen 03:00Uhr konnten Beamte des Polizeireviers das Fahrzeug in Ratzeburg stoppen und den Fahrer kontrollieren. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,68 Promille. Die Beamten ordneten bei dem 38-jährigen deutschen Fahrer aus Mecklenburg/ Vorpommern eine Blutprobenentnahme an und stellten den Führerschein sicher.

Der 38-Jährige wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit verantworten müssen.

Brand eines Einfamilienhauses

Witzeeze (pmi/ots) – Am Donnerstag (25. Dezember 2025) wurde gegen 06.15 Uhr in der Straße Heideblock in Witzeeze ein Brand eines Einfamilienhauses entdeckt. Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde eine verstorbene Person gefunden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde eine Nachbarin durch einen Knall wach, entdeckte kurz darauf den Brand und informierte umgehend die Feuerwehr. Mithilfe eines Zweitschlüssels wollte sie in das Haus gelangen. Dieses war jedoch nicht möglich, da ihr der Schlüssel – vermutlich aufgrund der starken Hitze – abbrach. Das Haus brannte vollständig aus und nach Abschluss der Löscharbeiten wurde durch die Feuerwehr ein Leichnam im Gebäude entdeckt. Vermutlich handelt es sich hierbei um den 67- jährigen Bewohner des Hauses, eine Identifizierung ist erst im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung möglich.

Der Sachschaden wird auf 300.000 Euro geschätzt. Die Brandursache ist derzeit unbekannt und Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anhaltspunkte auf ein Fremdverschulden.

Neue Recyclinghof-Öffnungszeiten

Hzgt. Lauenburg / Stormarn (pmi) – Ab Januar 2026 gelten auf den Recyclinghöfen neue Öffnungszeiten. So sehen sie aus:

Die ggf. abweichenden Öffnungszeiten für Grambek & Wiershop finden Sie auf der Website der AWSH und in der App.
Hinweis: Am Samstag, 27. Dezember 2025 bleiben die Recyclinghöfe geschlossen!

Montag: geschlossen
(Ausnahmen: Bargteheide & Trittau: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 17.30 Uhr)

Dienstag und Mittwoch: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 18 Uhr

Donnerstag und Freitag: 10 – 13 Uhr und 13.45 – 17.30 Uhr

Samstag: 9 – 14 Uhr (unverändert)
Besonderheiten: Lanken schließt dienstags bis freitags um 17.30 Uhr.

Silvesterfeuerwerk in Mölln: Hinweise und Regeln

Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Einbruch in ein Feuerwehrgerätehaus

Siebeneichen (pmi/ots) – Fassungslos sind die ehrenamtlichen Retter der Freiwilligen Feuerwehr Siebeneichen, denn sie wurden Opfer von dreisten Dieben. Im Zeitraum vom 3.12.2025, 19 Uhr bis zum 5.12.2025, 14 Uhr drangen unbekannte Täter über ein gewaltsam geöffnetes Fenster in das Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus ein. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und Aufenthaltsräume sowie die Einsatzfahrzeuge nach Wertgegenständen.

Entwendet wurden den Rettern eine Motorsäge sowie Kanister mit Kraftstoff.

Die Kriminalpolizei Geesthacht hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Wer verdächtige Beobachtungen im Tatzeitraum gemacht habe, melde sich bei den Beamten unter der Telefonnummer 04152/8003-0 oder per Email an Geesthacht.KPSt@polizei.landsh.de.

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Fahrer flüchtet vom Unfallort

Lankau (pmi/ots) – Am Mittwochmorgen (10.12.2025), gegen 5 Uhr, meldete ein Passant der Polizei einen verunfallten Skoda Fabia, welcher augenscheinlich gegen einen Baum in der Hauptstraße gefahren war. In der Nähe des völlig zerstörten Wagens war weit und breit keine Person zugegen.

An der Halteranschrift des Unfallfahrzeuges konnten Einsatzkräfte schließlich den leichtverletzten Halter antreffen. Der 20-jährige Deutsche aus dem Raum Mölln zeigte schließlich Reue und räumte ein, seinen Skoda gegen den Baum gefahren zu haben.

Da die Polizei bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch wahrnehmen konnte, wurde ihm ein freiwilliger Test angeboten, welcher einen vorläufigen Wert von 2,24 Promille ergab. Um diesen zu bestätigen, wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernens vom Unfallort.

Weihnachtszeit: Geesthachter Rathaus geschlossen

Das Geesthachter Rathaus (Markt 15) bleibt von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger mögen sich darauf einstellen und dringende Anliegen möglichst noch vor diesem Zeitfenster erledigen. Ab Montag, 5. Januar 2026, ist das Rathaus dann wieder wie gewohnt geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind unter www.geesthacht.de auf der Internetseite der Stadt einsehbar.

Diese Schließzeiten betreffen auch die städtischen Einrichtungen wie das Jugendzentrum „Alter Bahnhof“, das Jugendhaus Düne und den OberstadtTreff. Auch die Stadtbücherei ist an diesen Tagen geschlossen.  Nutzende der Stadtbücherei Geesthacht auf die längere Schließzeit über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel einstellen. Diese ist am Montag, 22. Dezember, von 10 bis 14 Uhr und am Dienstag, 23. Dezember, von 10 bis 18.30 Uhr geöffnet, um sich noch mit ausreichend Lesestoff für die Feiertage einzudecken.

Das GeesthachtMuseum (Bergedorfer Straße 28) ist ebenfalls vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Wer kurzfristig auf der Suche nach Weihnachtspräsenten ist, kann in der Geesthachter Tourist-Information (Bergedorfer Straße 28) fündig werden. Diese ist bis einschließlich 23. Dezember 2025 geöffnet und hält viele „kleine Schätze“ mit Geesthacht-Bezug bereit.

Einwohnerversammlung am 10. Dezember 2025 in Mölln

Mölln (pmi) – Die Bürgervorsteherin der Stadt Mölln, Katharina Fiedermann, lädt alle Möllnerinnen und Möllner herzlich zur Einwohnerversammlung am Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 19 Uhr in die Mensa, Auf dem Schulberg, ein.

Im Rahmen der Veranstaltung berichten Landrat Dr. Christoph Mager zu aktuellen Kreisthemen und Bürgermeister Ingo Schäper zu den Entwicklungen in der Stadt Mölln. Die Einwohnerversammlung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über wichtige Themen zu informieren, Fragen zu stellen und eigene Anliegen einzubringen. Die Tagesordnung kann auf Wunsch der Teilnehmenden ergänzt werden, sofern mindestens 25 Prozent der Anwesenden zustimmen.

Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner sind ausdrücklich willkommen.

Die Bürgervorsteherin und alle Beteiligten freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch zu den aktuellen Themen der Stadt Mölln.

Mölln: Lange Shopping Samstag im Advent

Mölln (pmi) – An den Adventssamstagen bieten viele Geschäfte in Mölln verlängerte Öffnungszeiten und laden zum entspannten Weihnachtseinkauf ein.

An den Adventssamstagen 2025 haben zahlreiche Geschäfte in Mölln bis 18 Uhr geöffnet und laden zum entspannten Weihnachtseinkauf in der Innenstadt ein. Einige Geschäfte verlängern ihre Öffnungszeiten ebenfalls und sind bis 16 Uhr für Kundschaft da – länger als an regulären Samstagen.

Ergänzt wird das Einkaufserlebnis durch den Möllner Weihnachtsmarkt, der an allen vier Adventswochenenden von Freitag bis Sonntag bis in die Abendstunden für festliche Atmosphäre auf dem Marktplatz sorgt.

Die Möllner Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bieten persönliche Beratung, individuelle Geschenkideen und unterstützen mit ihrem vielfältigen Angebot die lokale Wirtschaft – ein Einkauf vor Ort lohnt sich! So bleibt viel Zeit, besondere Präsente zu entdecken und die Vorfreude auf Weihnachten in stimmungsvoller Umgebung zu genießen.

Besucherinnen und Besucher können übrigens an allen vier Adventswochenenden samstags und sonntags den ÖPNV im Stadtgebiet kostenfrei nutzen – jeweils von 0 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

Alle Geschäfte mit verlängerten Öffnungszeiten sind in der Mölln-App und unter www.moelln.de aufgelistet.