Blaualgen – aktuelle Hinweise des Kreises

Folgende Badeverbote sind aktuell (Stand 21.8.2026) für den Kreis Herzogtum Lauenburg gültig:

  • Bademöglichkeit Ritzerauer See in Ritzerau
  • Badestelle Luisenbad, Schulsee in Mölln

Für die Badestelle „Aqua Siwa“ und die Bademöglichkeit „Farchauer Liegewiese“, beide am Küchensee Ratzeburg sind seit 21.08.2026 die Badeverbote aufgehoben.

Blaualgen können giftig sein. Bei Kontakt mit Blaualgen können Hautreizungen auftreten, bei Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser können Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten. Sofern nach dem Baden im blaualgenhaltigen Wasser entsprechende Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt Badeverbote und -warnungen wieder aufheben.

Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de

Blaualgen im Kreis Herzogtum Lauenburg

29. Juli

Blaualgen an der Bademöglichkeit „Aqua Siwa“ am Ratzeburger Küchensee – Kreis empfiehlt Badeverbot

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg empfahl der Stadt Ratzeburg heute, 29.07.2026, für die Bademöglichkeit am „Aqua Siwa“ am Ratzeburger Küchensee ein vorläufiges Badeverbot anzuordnen und dies durch deutlich sichtbare Schilder an der Badestelle bekannt zu machen. Die DLRG Ratzeburg hatte den Blaualgenbefall heute morgen entdeckt und umgehend an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren kann und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden an der vorgenannten Bademöglichkeit. Sofern nach dem Baden in dem blaualgenhaltigen Wasser entsprechende Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Aufhebung des Badeverbotes gegenüber der Ordnungsbehörde aussprechen. Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de

28. Juli

Blaualgen an der Bademöglichkeit „Farchauer Liegewiese“ – Kreis verhängt Badeverbot für Badestelle am Küchensee

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg hat am 28.07.2026 nach einer Meldung durch den Ratzeburger DLRG-Ortsverband ein vorläufiges Badeverbot für die Bademöglichkeit „Farchauer Liegewiese“ am Küchensee in Ratzeburg verhängt. Die Badestelle ist abgesperrt und Schilder informieren über das Badeverbot.

Blaualgen an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See – Kreis empfiehlt Badeverbot

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg empfahl dem Amt Sandesneben-Nusse heute, 28.07.2026, für die Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau ein vorläufiges Badeverbot anzuordnen und dies durch deutlich sichtbare Schilder an der Badestelle bekannt zu machen. Bürgermeister Gerd Holz hatte den Blaualgenbefall entdeckt und umgehend an das zuständige Kreis-Gesundheitsamt gemeldet.

Badeverbot: Aktuelle Informationen vom 29. August

Hzgt. Lauenburg / Mölln / Ritzerau / Gudow (pmi) – Das bis zum 29. August 2025 verhängte Badeverbot für die Badestelle Luisenbad im Möllner Schulsee ist nach den starken nächtlichen Regenfällen vom 28. August aufgehoben worden. Während einer Ortsbesichtigung durch das Kreisgesundheitsamt konnte keine Blaualgenbelastung mehr im Wasser festgestellt werden. Auch die Badewarnung an der Bademöglichkeit Gudower See konnte am 29. August wieder aufgehoben werden. Das am 19. August angeordnete Badeverbot an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See bleibt jedoch bestehen. Dort haben die Regenfälle keinen deutlichen Effekt auf die Blaualgenbelastung entfalten können.

Auch wenn es aktuell eine Entwarnung gibt: In natürlichen Badegewässern können sich Blaualgen unter bestimmten Bedingungen jederzeit stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Vor dem Baden sollte daher stets nach Verfärbungen des Badewassers Ausschau gehalten werden, auch wenn noch keine Badewarnung vorliegt.

Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de.

Blaualgen Luisenbad – Badeverbot verlängert

Mölln (pmi) – Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat am vergangenen Freitag, 22. August, eine unverminderte Blaualgenbelastung an der Badestelle Luisenbad des Schulsees in Mölln festgestellt. Das von der Stadt Mölln bis zum 22.08.2025 angeordnete Badeverbot wurde auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst bis kommenden Freitag, 29.08.2025 verlängert.

Achtung: Erneutes Badeverbot Ritzerauer See

Ritzerau (pmi) – Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg hat das Amt Sandesneben-Nusse am 19. August für die Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau, ein vorläufiges Badeverbot angeordnet. Eine deutlich sichtbare Beschilderung wurde an der Badestelle angebracht.

Der Bürgermeister der Gemeinde Ritzerau hat am 18. August erneut eine Massenentwicklung von Blaualgen an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau festgestellt. Die Blaualgenbelastung hält mit Stand 19. August weiter an. Für die Bademöglichkeit musste bereits am 22. Juli ein vorläufiges Badeverbot auf Grund der Blaualgenbelastung ausgesprochen werden, konnte jedoch auf Grund der rückläufigen Blaualgenbelastung am 5. August in eine Badewarnung zurückgestuft werden.

Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren kann und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden in belastetem Wasser. Treten nach dem Baden entsprechende Symptome auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Aufhebung des Badeverbotes gegenüber der Ordnungsbehörde aussprechen.

Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de

Blaualgen – weiterhin Badeverbot im Schulsee

Mölln (pmi) – Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat auch am Freitag, 15. August eine Massenentwicklung von Blaualgen an der Badestelle Luisenbad des Schulsees in Mölln festgestellt. Das von der Stadt Mölln bis zum 15.08.2025 angeordnete Badeverbot auf Grund der anhaltenden Blaualgenbelastung wurde auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst bis zum 22.08.2025 verlängert.

Hintergrund: Blaualgen können giftig sein. Nach dem Kontakt mit Blaualgen können Hautreizungen und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten. Bei dem Auftreten derartiger Symptome nach dem Baden in blaualgenhaltigem Wasser sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt die Öffentlichkeit darüber unterrichten.

Badeverbot an der Bademöglichkeit „Ritzerauer See “ in Ritzerau wieder aufgehoben

Badewarnung bleibt bestehen!

Ritzerau (pmi) – Das am 22.07.2025 auf Grund der Massenentwicklung von Blaualgen ausgesprochene Badeverbot an der Bademöglichkeit Ritzerauer See wurde von der Ordnungsbehörde des Amtes Sandesneben-Nusse wieder aufgehoben. Dieses teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit.

Bei bestimmten Wetterlagen kann es im Ritzerauer See jedoch zu jeder Zeit erneut zu einer vermehrten Entwicklung von Blaualgen kommen. Daher wurde der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Sandesneben-Nusse vom Fachdienst Gesundheit empfohlen, für die Bademöglichkeit Ritzerauer See eine Badewarnung bestehen zu lassen und am Ritzerauer See mit Hinweistafeln darüber zu informieren.

Blaualgenmassenentwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten kann, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden im Ritzerauer See. In allen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird der Fachdienst Gesundheit die Öffentlichkeit darüber unterrichten.