Blaualgen im Kreis Herzogtum Lauenburg

29. Juli

Blaualgen an der Bademöglichkeit „Aqua Siwa“ am Ratzeburger Küchensee – Kreis empfiehlt Badeverbot

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg empfahl der Stadt Ratzeburg heute, 29.07.2026, für die Bademöglichkeit am „Aqua Siwa“ am Ratzeburger Küchensee ein vorläufiges Badeverbot anzuordnen und dies durch deutlich sichtbare Schilder an der Badestelle bekannt zu machen. Die DLRG Ratzeburg hatte den Blaualgenbefall heute morgen entdeckt und umgehend an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren kann und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden an der vorgenannten Bademöglichkeit. Sofern nach dem Baden in dem blaualgenhaltigen Wasser entsprechende Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Aufhebung des Badeverbotes gegenüber der Ordnungsbehörde aussprechen. Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de

28. Juli

Blaualgen an der Bademöglichkeit „Farchauer Liegewiese“ – Kreis verhängt Badeverbot für Badestelle am Küchensee

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg hat am 28.07.2026 nach einer Meldung durch den Ratzeburger DLRG-Ortsverband ein vorläufiges Badeverbot für die Bademöglichkeit „Farchauer Liegewiese“ am Küchensee in Ratzeburg verhängt. Die Badestelle ist abgesperrt und Schilder informieren über das Badeverbot.

Blaualgen an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See – Kreis empfiehlt Badeverbot

Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg empfahl dem Amt Sandesneben-Nusse heute, 28.07.2026, für die Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau ein vorläufiges Badeverbot anzuordnen und dies durch deutlich sichtbare Schilder an der Badestelle bekannt zu machen. Bürgermeister Gerd Holz hatte den Blaualgenbefall entdeckt und umgehend an das zuständige Kreis-Gesundheitsamt gemeldet.

Naturparktour am 26. Juli: Wandern am Grünen Band

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Am Sonntag, 26. Juli 2026 startet eine geführte Naturparkwanderung entlang des grünen Bandes. Diese Tour in herrlicher und einsamer Natur rund um den Lankower See führt durch Wald und Offenland mit schöner Aussicht auf den glitzernden See. Unterwegs gibt Naturparkführer Torsten Kubbe das eine oder andere Informationshäppchen zu Flora und Fauna und zur Geschichte dieser besonderen Landschaft. Naturinteressierte, die gern etwas weitere Strecken wandern, sind bei dieser 15 Kilometer langen Tour herzlich willkommen. Los geht es um 10:30 Uhr am Wanderparkplatz an der B208 in der Nähe von Sande, Ziethen.

Aufgrund der besonderen Bedingungen an der innerdeutschen Grenze konnte sich das Gebiet über Jahrzehnte großteils ungestört entwickeln. Durch die lange Vermeidung menschlicher Einflüsse wird den Naturräumen rund um den einstigen Grenzverlauf eine besonders hohe Artenvielfalt nachgesagt. Immer wieder laden während der Wanderung kleine Pausen zu Beobachtungen ein.

Von dem Treffpunkt führt der Weg zunächst in Richtung Wietingsbek durch Wald und offenes Gelände mit herrlicher Aussicht auf den Lankower See, nach Mecklenburg-Vorpommern und zurück über den Kolonnenweg auf der Nordseite des Sees. Die Wanderung dauert etwa 4,5 Stunden.

Um Anmeldung wird gebeten bis zum Freitag, 24. Juli 2026 unter post@naturerleben.hamburg. Weitere Informationen unter https://www.naturpark-lauenburgische-seen.de/veranstaltungen.html.

Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren und Ausstellungsverbot ab Samstag, 1. November 2025

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln, vor allem Kraniche, gilt ab Samstag, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Die zugrundeliegende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hat das Kreisveterinäramt am Donnerstag unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet über die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hinaus:

·         die Tiere müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,

·         Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.

Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.

Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.

Zwei Täter flüchtig nach Raubüberfall

Geesthacht (pmi/ots) – Mittwochabend soll es in einem Geesthachter Ladengeschäft zu einem Raubüberfall durch zwei maskierte Täter gekommen sein. Die Männer flohen mit dem Raubgut und konnten bislang noch nicht identifiziert werden.

Am 27. August 2025 gegen 20.15 Uhr wollte die Mitarbeiterin eines Einkaufsmarktes in der Straße Am Schleusenkanal nach Ladenschluss die Geschäftsräume verlassen. Hierbei soll die 29-jährige Geesthachterin von zwei unbekannten Männern überfallen worden sein. Die Unbekannten sollen Clownsmasken getragen und ein Pfefferspray gegen die Angestellte eingesetzt haben. Nachdem sie einen mittleren vierstelligen Betrag Bargeld sowie einen Rucksack erbeutet haben, sollen sie in unbekannte Richtung geflüchtet sein. Die leichtverletzte Frau verständigte daraufhin die Polizei und musste nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus gebracht werden.

Sofort eingeleitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen führten bisher nicht zum Erfolg. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen für den Vorfall. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Geesthacht telefonisch unter 04152/80030 sowie per Mail unter geesthacht.kpst@polizei.landsh.de entgegen.

Zeugen gesucht: Erneute Abfallentsorgung auf einem Feldweg

Kankelau (ots/pmi) – Bereits am 28. März 2025 wurde die Polizei über eine größere Müllablagerung Niendorf auf einem Feldweg im Bereich des Breitenfelder Weges beim Übergang in die Niendorfer Straße in Richtung Breitenfelde informiert.

Nun wurden am 30. April 2025 auf einem Feldweg, welcher vom Elmenhorster Weg in Kankelau abgeht, mehrere Müllsäcke mit Bauabfällen festgestellt. Auch darin befand unter anderem Mineralwolle, die an Teerpappe befestigt ist. Ein schwarzer Sack enthielt auch Teppichreste.

Eine zeitliche Eingrenzung wann die Ablagerung stattgefunden haben könnte, ist nicht möglich.

Der Ermittlungsdienst Umwelt und Verkehr des Polizei- und Autobahnreviers Ratzeburg hat auch diesem Fall die Ermittlungen aufgenommen und ermittelt wegen des Verdachts des Umgangs mit unerlaubten Abfällen und sucht nun Zeugen, die Angaben in Bezug der Ablagerung zu verdächtige Personen oder Fahrzeuge machen können.

Hinweise nehmen die Ermittler unter der Telefonnummer 04541/809- 1305 oder per Email an Ratzeburg.PABR@polizei.landsh.de entgegen.

Verkehrskontrollen – Schwerpunkt E-Scooter

Kreis Herzogtum Lauenburg (pmi/ots) – In der Zeit vom 02.03.2025 bis zum 05.03.2025 führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.
– 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)
– 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)
– 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis
(Ordnungswidrigkeit)
– 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren
gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.
Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 01.03.2025 gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass eure „Scooter“ ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.