Herbstmarkt in Mölln und mehr: Inhalt Wechselblatt Mölln Oktober 2026

Herbstmarkt in Mölln und mehr: Inhalt Wechselblatt Mölln Oktober 2026

Alle Informationen zum Foodtruck Festival und verkaufsoffener Sonntag am 4. Oktober in Mölln

Informationen zum Möllner Herbstmarkt – ACHTUNG: Der Parkplatz am Ziegelsee steht leider nicht zur Verfügung!

Termine – vereinzelte Termine im gesamten Wechselblatt

Verabschiedung in den Ruhestand von Günter Scholz, dem Möllner Nachtwächter

Kirche: Termine wie Konzerte oder Café der Möllner Kirchen

Natur pur – Veranstaltungen und Informationen rund um die heimische Natur

Rückblick Spektakulum Mulne

City-Gespräch Mölln – Informationen aus der Eulenspiegel-Stadt

Blaulicht-Meldungen: Die Polizei sucht Umweltsünder

Güster

Sitzungstermine aus dem Amt Büchen und den Gemeinden

Termine der Mobilen Spieliothek

Kreisweit – Nachrichten aus dem Herzogtum

Impressum, Termin, Hinweis der Polizei

Tag des Handwerks in Mölln

Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren und Ausstellungsverbot ab Samstag, 1. November 2025

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln, vor allem Kraniche, gilt ab Samstag, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Die zugrundeliegende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hat das Kreisveterinäramt am Donnerstag unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet über die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hinaus:

·         die Tiere müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,

·         Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.

Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.

Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.