Bombendrohung in Mölln – Durchsuchung verlief negativ

Mölln (ots/pmi) – Eine durch einen bislang unbekannten Täter übermittelte Bombendrohung zum Nachteil der Kreissparkasse Mölln am Bauhof hat heute, 6. Februar, ab 10.30 Uhr einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst.

Die Polizei erhielt Kenntnis von der Bombendrohung und war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort.

Das Gebäude der Kreissparkasse wurde vorsorglich geräumt. Während der polizeilichen Maßnahmen war das Gebiet um die Straße Bauhof weiträumig abgesperrt.

Bei der Durchsuchung des Gebäudes der Kreissparkasse Mölln wurden auch Diensthunde eingesetzt. Nach gründlicher Durchsuchung konnte gegen 13.00 Uhr Entwarnung gegeben werden. Verdächtige Gegenstände wurden nicht aufgefunden.

Die Ermittlungen der Polizeistation Mölln wegen der Bombendrohung dauern an. Dem bislang unbekannten Täter wird die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen.

Bekämpfung des illegalen Glückspiels im Herzogtum

Geesthacht / Lauenburg / Hamburg (pmi/ots) – Unter Federführung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK) haben die Polizeidirektion Ratzeburg sowie weitere Kräfte der Landespolizei und das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste – Steuerfahndung – am 19. September 2025 gemeinsam Durchsuchungsbeschlüsse für zahlreiche Gaststätten und mehrere Wohnungen unter anderem in Geesthacht, Lauenburg und Hamburg vollstreckt. Hintergrund sind Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen durch das Aufstellen von Spielautomaten.

An den Maßnahmen waren über 400 Polizeibeamte sowie Steuerfahnderinnen und -fahnder des Landes Schleswig-Holstein und eine Vielzahl von Polizeibeamten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Ordnungsämter der Städte Geesthacht und Lauenburg beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahmen sind unter anderem mehr als 50 Spielautomaten und Beweismittel in Form von Unterlagen sowie elektronischen Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen.

Ferner konnten im Rahmen der Vermögensabschöpfung durch die Beschuldigten mutmaßlich erlangte inkriminierte Vermögenswerte (u.a. Bargeld, hochwertige Kraftfahrzeuge und Immobilien) in Höhe von über 1.000.000 Euro vorläufig gesichert werden.