Eine Kontrolle brachte mehrere Vergehen hervor

Lauenburg (pmi/ots) – Am Abend des 17. Februar kontrollierte eine Lauenburger Streifenwagenbesatzung einen Pkw im Askanierring in Lauenburg. Dies brachte eine Vielzahl von Vergehen hervor, so dass am Ende die Fahrzeuginsassen in Lauenburg ohne Pkw da standen.

Gegen 19.20 Uhr wurden die Beamten auf einen VW Golf mit französischem Kennzeichen aufmerksam, der auf der B5 aus Boizenburg kommend in Richtung Fürstengarten unterwegs war. Sie hielten dessen Fahrzeugführer an und unterzogen ihm einer Kontrolle.

Der 31-jährige georgische Fahrer konnte den Beamten kein gültiges Visum vorlegen. Nach ersten Erkenntnissen hielt er sich bereits über sechs Monate in Deutschland auf. Auch sein 37-jähriger georgischer Beifahrer verfügte ebenfalls über kein gültiges Visum. Gegen beide Georgier wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie erhielten eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Weiteren Ermittlungen zufolge bestand für das geführte Fahrzeug zudem keine erforderliche Haftpflichtversicherung. Somit endete die Fahrt der beiden Insassen am Kontrollort in Lauenburg. Doch damit nicht genug, denn bei der Überprüfung des Fahrers auf seiner Fahrtüchtigkeit ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Ein Drogenvortest wurde seitens des Georgiers verweigert. Gleichzeitig zeigte ein freiwillig absolvierter Atemalkoholtest einen vorläufigen Wert von 1,61 Promille. Der 31-Jährige musste sich dementsprechend der Entnahme einer Blutprobe stellen.

Der Fahrer hat sich nun in einem Strafverfahren neben dem illegalen Aufenthalt mit den Vorwürfen Trunkenheitsfahrt, Verdacht Fahrern ohne Fahrerlaubnis, Führen eines Kfz unter berauschenden Mitteln und Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten.

Drogenfahrt auf einem nicht versicherten e-Scooter

Mölln (pmi/ots) – Am 9. April hat eine Streifenwagenbesetzung in Mölln den Fahrer eines E-Scooters kontrolliert und dabei festgestellt, dass der 33-jährige Mann berauscht war. Er musste sich der Entnahme einer Blutprobe stellen. Gegen 12.35 Uhr überprüften die Beamten im Wasserkrüger Weg in Mölln den Fahrer eines E-Scooters. Dabei checkten sie auch die Fahrtauglichkeit des Möllners, da sich Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum ergaben. Auf Nachfrage wurde dies eingeräumt, so dass die Beamten die Entnahme einer Blutprobe anordneten und diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten. Weiterhin wurde der E-Scooter auch ohne gültiges Versicherungskennzeichen geführt. Der Möllner wird sich nun auch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.