Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Fahrer flüchtet vom Unfallort

Lankau (pmi/ots) – Am Mittwochmorgen (10.12.2025), gegen 5 Uhr, meldete ein Passant der Polizei einen verunfallten Skoda Fabia, welcher augenscheinlich gegen einen Baum in der Hauptstraße gefahren war. In der Nähe des völlig zerstörten Wagens war weit und breit keine Person zugegen.

An der Halteranschrift des Unfallfahrzeuges konnten Einsatzkräfte schließlich den leichtverletzten Halter antreffen. Der 20-jährige Deutsche aus dem Raum Mölln zeigte schließlich Reue und räumte ein, seinen Skoda gegen den Baum gefahren zu haben.

Da die Polizei bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch wahrnehmen konnte, wurde ihm ein freiwilliger Test angeboten, welcher einen vorläufigen Wert von 2,24 Promille ergab. Um diesen zu bestätigen, wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernens vom Unfallort.

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Lankau (pmi/ots) – Gestern (16.03.2025) kam es auf der Landesstraße 199 (Lankau Meierei) gegen 23.30 Uhr zu einem Verkehrsunfall.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein 39-jähriger Fahrer aus dem Herzogtum Lauenburg mit einem Citroen C1 die L 199, aus Lankau kommend, in Richtung Kühsen. Er kam von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Baum, wobei das Fahrzeug zurück auf die Straße geschleudert wurde. Die Beamten des Polizeireviers Ratzeburg wurden auf das bereits verlassene Fahrzeug mittig der Fahrbahn aufmerksam. Noch bei der Unfallaufnahme konnte der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden, welcher nach Rücksprache mit der Polizei zum Citroen zurückkehrte. Der Mann war leicht verletzt; ein Krankenhausaufenthalt war nicht erforderlich. Der Pkw musste abgeschleppt werden.

Durch die eingesetzten Beamten konnte, mittels eines freiwilligen Atemalkoholtests, ein vorläufiger Wert von 1,63 Promille bei dem Unfallfahrer festgestellt werden. Der Gesamtschaden ist bis dato nicht bekannt.

Der Fahrer des Citroen wird sich des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss und der Fahrerflucht verantworten müssen.