Gefährliche Schneelast auf Bäumen

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Die Geesthachter Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg warnen eindringlich vor dem Betreten von Wäldern und mahnen zur Vorsicht in der Nähe von Baumgruppen. „Nach den heftigen Schneefällen der vergangenen Tage ist die Schneelast auf den Bäumen enorm. Dadurch brechen immer wieder kleinere und auch sehr schwere Äste aus. Sogar ganze Bäume stürzen angesichts des großen Gewichts des Schnees um“, warnt die Stadtverwaltung Geesthacht. „Seien Sie darum vorsichtig und warnen Sie auch Ihre Kinder vor den Gefahren. Auch wenn es sicher verlockend ist, unter schneebedeckten Bäumen rodeln oder spazieren zu gehen – das ist derzeit sehr gefährlich!“

Ab sofort ist das Betreten aller Waldflächen bis auf weiteres verboten. Die Sperrungen umfassen den Geesthachter Stadtwald, die Waldbereiche des Naturschutzgebiets Besenhorster Sandberge, die Waldflächen rund um den Steinzeitspielplatz sowie alle Kreisforste südlich der A24, welche sich im Raum Geesthacht rund um das Pumpspeicherbecken und östlich von Grünhof-Tesperhude erstrecken. „Bitte seien Sie auch vorsichtig im Umfeld von einzelnen Bäumen und kleineren Baumgruppen“, appelliert die Stadtverwaltung Geesthacht.

Durch die hohe Schneelast ist es im Stadtgebiet Geesthachts in den vergangenen Tagen bereits zu vielen Astbrüchen gekommen. In den kommenden Tagen ist damit zu rechnen, dass die Situation anhält oder sich sogar noch verschärft. Denn Meteorologen prognostizieren weiterhin Schneefälle und Minustemperaturen für den Kreis Herzogtum Lauenburg. „Im Geesthachter Stadtwald und im Naturschutzgebiet Besenhorster Sandberge können derzeit Äste und auch umgestürzte Bäume Wege versperren. Diese können durch Mitarbeitende der Städtischen Betriebe erst vollständig weggeräumt werden, wenn sich die Situation auf den Geesthachter Straßen und Wegen entspannt – der Winterdienst hat Vorrang“, ordnet die Stadtverwaltung ein.

Zum Hintergrund: Die Waldwege und Wanderwege im Naturschutzgebiet fallen generell nicht unter den Winterdienst. Im Stadtwald werden nur die querenden gewidmeten Wege und Straßen sowie der Schulweg von Schnee freigeräumt.

Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, die für die Kreisforsten zuständig ist, informiert per Pressemitteilung: „Die vor allem bei Spaziergängern beliebten Waldwege in den südlich der A24 gelegenen Revieren der Kreisforsten sind aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Die Sperrung der Waldwege gilt auch für Brennholzselbstwerber sowie die gewerbliche Holzabfuhr, mindestens bis die Wege vollständig geräumt oder nach dem Abtauen des Schnees wieder abgetrocknet sind. Eine entsprechende Veröffentlichung der Kreisverwaltung folgt.

Kurzfristige Sperrung

Güster – Kurzfristige Vollsperrung Bahnübergang Hornbeker Straße

Von Dienstag, 23. bis Freitag 26. September wird der Bahnübergang in Güster in der Hornbeker Straße voll gesperrt.
Die Deutsche Bahn hat dem Kreis Herzogtum Lauenburg dieses Zeitfenster für dringend erforderliche Straßenbauarbeiten im Bereich der Gleisanlagen zur Verfügung gestellt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Roseburg.

Die Bushaltestelle Güster „Alter Bahnhof“ wird in diesem Zeitraum aufgehoben. Als Ersatz dient die Haltestelle Güster „Dorfplatz“. Der geänderte Fahrplan gilt ab Dienstagmorgen Betriebsbeginn bis Freitagabend Betriebsschluss.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet um Verständnis für die kurzfristigen Einschränkungen. 

Blaualgen Luisenbad – Badeverbot verlängert

Mölln (pmi) – Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat am vergangenen Freitag, 22. August, eine unverminderte Blaualgenbelastung an der Badestelle Luisenbad des Schulsees in Mölln festgestellt. Das von der Stadt Mölln bis zum 22.08.2025 angeordnete Badeverbot wurde auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst bis kommenden Freitag, 29.08.2025 verlängert.

Verkehrskontrollen – Schwerpunkt E-Scooter

Kreis Herzogtum Lauenburg (pmi/ots) – In der Zeit vom 02.03.2025 bis zum 05.03.2025 führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.
– 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)
– 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)
– 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis
(Ordnungswidrigkeit)
– 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren
gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.
Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 01.03.2025 gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass eure „Scooter“ ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.