Kurzfristige Sperrung

Güster – Kurzfristige Vollsperrung Bahnübergang Hornbeker Straße

Von Dienstag, 23. bis Freitag 26. September wird der Bahnübergang in Güster in der Hornbeker Straße voll gesperrt.
Die Deutsche Bahn hat dem Kreis Herzogtum Lauenburg dieses Zeitfenster für dringend erforderliche Straßenbauarbeiten im Bereich der Gleisanlagen zur Verfügung gestellt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Roseburg.

Die Bushaltestelle Güster „Alter Bahnhof“ wird in diesem Zeitraum aufgehoben. Als Ersatz dient die Haltestelle Güster „Dorfplatz“. Der geänderte Fahrplan gilt ab Dienstagmorgen Betriebsbeginn bis Freitagabend Betriebsschluss.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet um Verständnis für die kurzfristigen Einschränkungen. 

Blaualgen Luisenbad – Badeverbot verlängert

Mölln (pmi) – Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat am vergangenen Freitag, 22. August, eine unverminderte Blaualgenbelastung an der Badestelle Luisenbad des Schulsees in Mölln festgestellt. Das von der Stadt Mölln bis zum 22.08.2025 angeordnete Badeverbot wurde auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst bis kommenden Freitag, 29.08.2025 verlängert.

Verkehrskontrollen – Schwerpunkt E-Scooter

Kreis Herzogtum Lauenburg (pmi/ots) – In der Zeit vom 02.03.2025 bis zum 05.03.2025 führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.
– 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)
– 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)
– 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis
(Ordnungswidrigkeit)
– 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren
gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.
Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 01.03.2025 gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass eure „Scooter“ ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.