Mölln (pmi) – Die Stadt Mölln hat am 20.06.2019 durch Beschluss der Stadtvertretung den Klimanotstand (Climate Emergency) ausgerufen und die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität deklariert. Da auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Umwelt und die Tierwelt belastet, indem Feinstaub freigesetzt wird, Tiere aufgeschreckt werden und Abfall liegen bleibt, appelliert die Stadt Mölln an alle Einwohner:innen und Besucher:innen, möglichst auf ein Silvester-Feuerwerk und auf Böller zu verzichten.
Sollte nicht auf ein Feuerwerk verzichten werden, sind nachstehende Rechtsvorschriften zu beachten. Außerdem müssen Abfallreste aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieses gilt auch für gastronomische Betriebe und private Feierlichkeiten. Hier kommt es häufig zu einer starken Verschmutzung der öffentlichen Flächen vor den Grundstücken.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung aber auch auf die Rechtslage zum Silvesterfeuerwerk hin:
Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I. S. 5238) ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/
Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen somit auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.
Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), wie zum Beispiel Raketen
und Böller, ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Hinweise

Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
(pmi/ots) – Stand 9. Oktober: Nach der Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov am Dienstag (07.10.2025) und Ausstrahlung der Fahndung in dem TV-Format „Aktenzeichen XY…ungelöst“ am Mittwochabend (08.10.2025) sind bei der Bezirkskriminalinspektion Lübeck mehrere zielführende Hinweise auf seinen möglichen Aufenthaltsort eingegangen. Die Hinweise werden nun im Rahmen der Ermittlungen ausgewertet und geprüft.
Die Polizeidirektion Lübeck bedankt sich für die Mithilfe der Bevölkerung.
Stand 7. Oktober: Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 8. Oktober 2025 um 20.15 Uhr in der Fernsehsendung „AktenzeichenXY…ungelöst“ ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen. Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010 bis 2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt, um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen. Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet. Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht. Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte „Bitcoin-Mining“ gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern. Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien. Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden. Zum Bild: Christo Stoyanov/Foto Polizei Lübeck
Öffentlichkeitsfahndung zu vermisster 83-Jährigen aufgehoben
Stand 16. Juni: Bliesdorf (ots/pmi) – Die seit gestern Abend vermisste Antje S. aus Bliesdorf konnte heute Nachmittag in Herrnburg (MV) angetroffen werden.