Stationäre Verkehrskontrolle in Alt-Mölln

Alt-Mölln (pmi/ots) – In der vergangene Woche (13.03.2025) führten die Polizeibeamten in Alt-Mölln eine stationäre Verkehrskontrolle durch.

In der Zeit von 11.30 bis 17 Uhr wurde an der Bundesstraße, in Höhe der Energiestraße, eine Kontrollstelle eingerichtet, und insgesamt 40 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei konnten diverse Verstöße festgestellt und geahndet werden. Neben 20 fehlenden Gurtsicherungen wurden auch 20 Fahrzeugführer und -führerinnen festgestellt, die ihr Handy verbotswidrig während der Fahrt genutzt haben.

Ein 72-jähriger Fahrzeugführer fiel dadurch auf, dass er selbst und auch sein Hund nicht gesichert waren. Der Fahrer hatte sogar einen losen Stecker im Gurtschloss platziert, um den Gurt-Alarm seines Autos zu umgehen.

Die Polizeistation Mölln wird auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.

Verkehrskontrollen – Schwerpunkt E-Scooter

Kreis Herzogtum Lauenburg (pmi/ots) – In der Zeit vom 02.03.2025 bis zum 05.03.2025 führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.
– 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)
– 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)
– 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis
(Ordnungswidrigkeit)
– 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren
gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.
Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 01.03.2025 gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass eure “Scooter” ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.