Ratzeburg (pmi/ots) – Am Nachmittag des 1. April ereignete sich gegen14.40 Uhr in der Jägerstraße, in Höhe des Einmündungsbereiches zur Sedanstraße, in Ratzeburg ein Verkehrsunfall. Dabei wurde eine Pedelec-Fahrerin lebensgefährlich verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die 62-jährige Pedelec-Fahrerin aus Nordfriesland die Jägerstraße in Richtung Ratzeburger Innenstadt. In Höhe des Einmündungsbereiches zur Sedanstraße kollidierte aus noch ungeklärter Ursache die Zweiradfahrerin mit einem in gleiche Richtung fahrenden Nissan Micra einer Mecklenburgerin. Die 62 Jahre alte Frau stürzte und und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Sie wurde umgehend notärztlich versorgt und mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Die 20-jährige Fahrerin des Pkw blieb unverletzt. Zur Klärung der Unfallursache wurde durch die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Sachverständigengutachten angeordnet.
Ratzeburg

Sonderausgabe „feel good – meine kleine Auszeit“
Hektik, Stress im privaten oder beruflichen Alltag, das Gefühl, unter Dauerstrom zu stehen – fast jeder kennt diese Tage, die bereits am frühen Morgen “gebraucht” erscheinen. Zeit also, sich eine kleine Pause zu gönnen, Neues zu entdecken oder sich einmal richtig auszupowern.
Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, sich selbst etwas Gutes zu tun – und einige Beispiele präsentieren wir in diesem Heft, das bis August 2026 abrufbar ist! Natürlich ist auch das Jahresmagazin kostenlos und steht zum Anschauen oder Download bereit.
Verkehrskontrollen – Schwerpunkt E-Scooter
Kreis Herzogtum Lauenburg (pmi/ots) – In der Zeit vom 02.03.2025 bis zum 05.03.2025 führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.
– 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)
– 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)
– 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis
(Ordnungswidrigkeit)
– 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren
gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.
Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 01.03.2025 gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass eure „Scooter“ ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.