Kreis Herzogtum Lauenburg hebt Aufstallpflicht für Geflügel und Veranstaltungsverbote auf

Hzgt. Lauenburg (pmi) – Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg hat mit heutiger Allgemeinverfügung unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen seine Anordnung vom 30.10.2025 zur Aufstallung von Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel und zum Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg aufgehoben.

Ergänzender Hinweis für Geflügelhalterinnen und -halter: Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 23. Oktober 2025 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bleibt weiterhin gültig, nachzulesen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/gefluegelpest/allgverfuegung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=9